Selbst-Einfärben von expandierbarem Polystyrol EPS + Polypropylen EPP und anderen Partikelschäumen

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Hein Colours  zum Selbst-Einfärben von EPS- und anderen Partikel-Schäumen


Die Firma  Hein Colours  GmbH ist ein selbständiges Unternehmen, ansässig im fränkischen Wilhelmsdorf.
Seit dem erfolgreich durchgeführten Generationswechsel zum Jahresanfang 2015 führt Herr Johannes Jacob das Familienunternehmen in alter Tradition und mit neuen Ideen weiter.

In den vergangenen Jahrzehnten konnten wir uns als zuverlässiger Hersteller und Lieferant von Hein®-Farbkonzentraten (Pulver) zum Selbst-Einfärben von EPS- und EPP-Rohstoff bei in- und ausländischen Kunden etablieren.

Das Selbst-Einfärben von EPS hat bei gleichbleibender Qualität der gefärbten EPS-Teile viele marketingrelevante, wirtschaftliche und logistische Vorteile.

Durch zahlreiche Versuche mit anderen Materialien können wir inzwischen feststellen, dass sich außer den klassischen Rohstoffen wie EPS und EPP grundsätzlich die meisten Arten von Partikelschäumen mit Hein®-Farbkonzentraten einfärben lassen.

Neben dem bewährten Einfärbeverfahren von EPS in einem Freifallmischer oder einem Hein®-Spezial-Schnecken-Mischer u. a. zur Bevorratung von farbigem Rohmaterial, gehen inzwischen auch immer mehr EPS-Verarbeiter dazu über, direkt in einem diskontinuierlichen Vorschäumer ihr EPS-Rohmaterial einzufärben.



 

Weitere Vorteile von Hein®-Pulverfarben im Überblick:

  • Kein Gefahrgut gemäß 67/548/EWG oder 1999/45/EG und daher auch für Luftfracht zugelassen .
  • nicht giftig und sogar für Lebensmittel- und Spielzeug-Verpackungen geeignet.
  • REACH-konform
  • Die Haltbarkeit der Pulver-Farben liegt bei Einhaltung der Lagerungsvorschriften bei mindestens 5 Jahren .
  • Wasseraufnahme, Flammschutz und Festigkeit der Formteile und Blöcke werden nicht negativ beeinflusst .
  • Keine negative Beeinflussung der Zykluszeiten und Verschweißung beim Verarbeiten.
  • Keine Farbablagerungen in Vorschäumer, Werkzeugen, Düsen und Kühlwasser.
  • Einfärben unabhängig von der Perlengröße des Rohstoffes möglich.
  • Nur die tatsächlich benötigte Menge des Rohstoffs wird eingefärbt.
  • Gleichmäßiges Einfärben ist durch Chargenmischung gewährleistet.
  • Der mit  Hein Colours  eingefärbte Rohstoff ist staubfrei.

Wir verhalten uns nach dem
>>GKV Verhaltenskodex<<

 

Hein Colours GmbH

  • Geschäftsführer: Johannes Jacob
  • Steuer-Nr.: 203/128/21223
  • UST-IDNr. DE335844511
  • Handelsregister, Amtsgericht Fürth HRB 18324 Fürth
  • Datenschutzverordnung

Adresse:

  • Hein Colours GmbH
  • Sitz der Gesellschaft
  • Industriestr. 2
  • 91489 Wilhelmsdorf
  • Tel: +49 9104 826309-7
  • Fax: +49 9104 826309-9
  • E-Mail:info@hein-colours.de